ICH UNTERSTÜTZE DIE RECHTE DER KINDER
Als Verfahrensbeiständin habe ich, eine sehr wichtige Aufgabe, den Willen des Kindes, seine Interessen und Bedürfnisse sowie seine Rechte im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen, und ihn mit Würde, Achtung und Akzeptanz im gerichtlichen Verfahren zuvertreten.
Meine Rollenverteilung:
Es geht einzig und alleine um die Verwirklichung der Subjektstellung des Kindes im Verfahren. Meine Rolle besteht darin, das Kind in seiner individuellen Situation zu unterstützen, seine wünsche und Sorgen anzuhören und diese gegenüber dem Gericht zu vertreten.
Der Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt:
- teilweise oder volständige Erziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- der Ausschluss des Ugangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ich werde in der Regel von Amstgericht besttelt wenn:
- das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlicihen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
- eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
- Verfahren die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben oder
- eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.
Zaneta Kölzer- Verfahrensbeiständin
VERFAHRENSBEISTAND - ANWALT DES KINDES
Als Verfahrensbeistand ist es meine Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Ich arbeite unabhängig von den Eltern und dem Gericht, um sicherzustellen, dass die Stimme des Kindes gehört wird und seine Rechte geschützt werden.
Meine Rolle als Verfahrensbeistand umfasst verschiedene Aufgaben:
Gespräche mit dem Kind: Ich führe vertrauliche Gespräche mit dem Kind, um seine Wünsche, Sorgen und Bedenken zu verstehen. Dabei achte ich darauf, dass das Kind sich wohl fühlt und sich frei äußern kann.
Beobachtungen im familiären Umfeld: Ich besuche das Zuhause des Kindes oder andere relevante Orte, um einen Einblick in sein familiäres Umfeld zu erhalten und seine Beziehungen zu den Eltern zu beobachten.
Kommunikation mit den Beteiligten: Ich arbeite eng mit Fachleuten zusammen, um sicherzustellen, dass die Interessen des Kindes angemessen berücksichtigt werden.
Schriftliche Stellungsnahme: Basierend auf meinen Gesprächen mit dem Kind und meinen Beobachtungen erstelle ich Empfehlungen für das Gericht, die darauf abzielen, die Wille des Kindes zu gewährleisten.
Kindesanhörung: Kommt es zum mündlichen Termin in der Familiensache bei Gericht, bin ich dabei und darf als Einzige bei der Anhörung des Kindes anwesend sein. Eltern, Angehörige und Rechtsanwälte der Eltern bleiben bei der Kindesanhörung außen vor.
Rechtsmittel einlegen: Mit der Bestellung, bin ich als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen. Deshalb kann ich im Interesse des Kindes gegen den Beschluss auch Rechtsmittel einlegen.